Genossenschaftsprinzip

„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen wir zusammen.“

Somit steht am Anfang der Genossenschaft ein gemeinsames Ziel – in unserem Fall: die Versorgung der Mitglieder mit sicherem, gutem und bezahlbarem Wohnraum. Um dieses Ziel nachhaltig erfüllen zu können, bietet die Genossenschaft als Rechtsform eine sichere Grundlage. Mitglieder sind nicht nur Nutzer, sondern auch die Eigentümer des Unternehmens. Um die Besonderheiten einer Genossenschaft zu veranschaulichen, werden im Folgenden die wichtigsten Prinzipien kurz aufgeführt:

Identitätsprinzip

Jedes Mitglied der Genossenschaft ist zugleich Eigentümer und Nutzer. Zwei Gruppen die sich sonst gegenüberstehen, wie z.B. Mieter und Vermieter, werden eins.

Doppelcharakter

Eine Genossenschaft ist sowohl Sozial- und Kulturgemeinschaft als auch Wirtschaftsunternehmen. Die Genossenschaft muss wie andere Unternehmen wirtschaftlich als Kapitaleigentümer handeln.

Demokratieprinzip

Jedes Mitglied hat unabhängig vom eingebrachten Kapital das gleiche Stimmrecht.

Förderungsprinzip

Zweck der Genossenschaft ist in erster Linie die Förderung der Mitglieder im Rahmen des Unternehmenszwecks, in unserem Fall ist das die Bereitstellung von Wohnraum.

Solidaritätsprinzip

Alle Mitglieder sind für die Erhaltung der Genossenschaft mitverantwortlich. Das zeigt sich auch daran, dass man gemeinsam profitiert, im Ernstfall aber auch gemeinsam in Höhe der Einlagen haftet.

Nutzungsprinzip

Genossenschaften dienen der Sicherung der Dienste und nicht der Kapitalmehrung. Überschüsse werden in erster Linie genutzt, um die Dienste zu verbessern und zu sichern.